Wohnraumvermietung
Wir bieten ab sofort in der Vermietung zwei Vertriebsmodelle an:
1. Die sogenannte Mietsonderverwaltung.
Diese beinhaltet folgende Leistungen:
Kündigung des aktuellen Mieters überprüfen und bestätigen
Absprache mit dem aktuellen Mieter über den weiteren Ablauf und Abstimmung
Überprüfen und Feststellen von eventuellen Reparaturen und Instandsetzungen
Abstimmung des Zeitplans für Auszug und Neubezug
Ermitteln des aktuellen Mietzinses und der Betriebskosten
Bei Bedarf Energieausweis erstellen lassen (kostenpflichtig), nötige Unterlagen des Vermieters zusammenstellen und vorbereiten
Exposé mit Bildern erstellen
Bewerben in einschlägigen Foren, eigener Interessentenkartei und Kontakten
Vorauswahl der Interessenten
Koordination der Besichtigungen
Vorstellen von potentiellen Mietern mit ausführlichen Unterlagen
Nach Übereinkommen Erstellen eines Individualmietvertrages
Terminabstimmung der Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe
Abnahme mit dem ausziehenden Mieters mit Protokollführung
Übergabe mit dem einziehenden Mieter mit Protokollführung
(Abnahme und Übergabe können mit entsprechender Vollmacht auch von uns übernommen werden)
Korrespondenz mit dem jeweiligen Mieter während der Mietzeit, für Mieterhöhungsverlangen erhält der Verwalter eine einmalige Pauschale von 20 € je Schreiben
Die Kosten hierfür betragen 10 % der Nettokaltmiete des jeweiligen vermieteten Wohnraumes, mindestens jedoch 30 € im Monat auf die Dauer des bestehenden Mietverhältnisses. Diese Verwaltungskostenpauschale ist jeweils bis zum 3. Werktag des Monats per Dauerauftrag fällig und bei den Aufwendungen steuerlich absetzbar.
Einem Urteil des LG Düsseldorf vom 15.12.1995 (Az. 21 S 182/95) zufolge kann in Wohnraummietverträgen eine Verwaltungskostenpauschale dann vereinbart werden, wenn diese eindeutig der Grundmiete und nicht den Betriebskosten zugeordnet ist. Diese Regelung ist seit der neuen Festlegung der Betriebskostenverordnung vom 01.01.2004 strittig denn hier werden in § 1 die Betriebskosten genau definiert. Besser wird es wohl sein den Mietzins so anzusetzen, das mindestens die vergleichbare ortsübliche Miete erzielt wird. So sollen diese zusätzlichen, einmaligen Kosten damit auch dauerhaft gedeckt sein.
2. Vermietung mit sogenannter Innenprovision:
Alternativ dazu können wir unsere Dienstleistungen in Zukunft auch Entgeltpflichtig einmalig für den Vermieter anbieten. Die Vertriebskosten dazu werden wir in der bisher üblichen Höhe von zwei Nettomonatsmieten + MwSt. belassen. Diese Kosten, so vermuten wir, werden die Vermieter in den Mieten kalkulieren und dadurch in Zukunft höher ansetzen. Der Leistungsumfang ist identisch dem Modell 1. Diese Kosten können nun Vermieter und nicht mehr die Mieter bei der Einkommensteuer als Aufwendungen absetzen.
Mit provisionsfreien Mietangeboten für den Mietinteressenten wird der Markt sicher nicht einfacher, die Anzahl der Anfragen wird voraussichtlich deutlich steigen. Nicht nur echte Interessenten werden sich bei den Anbietern melden, sondern auch viele Vermittler die für Mietinteressenten im Auftrag arbeiten. Der zusätzliche Arbeitsaufwand der dadurch bei der Wahl zum passenden Mieter entsteht ist derzeit noch nicht absehbar. Wir erkennen auch in der nahen Zukunft ein Problem bei der rechtssicheren Gestaltung von Mietverträgen von selbst anbietenden Vermietern weil die aktuelle Miet-Rechtsprechung oft mangels Information nicht berücksichtigt werden kann.